
Organe
"Die Bremische Volksbank gehört auch mir"
So lässt sich die Idee unserer Bank bestens beschreiben. Denn unsere Kunden können zugleich Mitglied unserer Bank sein und somit die Geschäfte der Bank mitgestalten. Unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile hat jedes Mitglied das gleiche Stimmrecht, um auf die Geschäftspolitik der Bank Einfluss zu nehmen.
Als "eingetragene Genossenschaft" (eG) haben wir den gesetzlich vorgegebenen Auftrag, unsere Mitglieder wirtschaftlich zu fördern.
Nach dem Gesetz ist die Mitgliederförderung als Unternehmenszweck der Maßstab für die Unternehmensleitung, den Vorstand.
Nach dem Gesetz ist die Mitgliederförderung als Unternehmenszweck der Maßstab für die Unternehmensleitung, den Vorstand.
