Pressemitteilung vom 30.12.2009
Bremische Volksbank informiert über Neuregelungen bei der Anlageberatung in Finanzinstrumenten
Bremen, 30.12.2009 - Ab Jahresbeginn 2010 gelten bei der Anlageberatung in Finanzinstrumenten neue gesetzliche Regelungen. Von Bedeutung sind die Neuerungen für Privatkunden, die beispielsweise Wertpapier- oder Termingeschäfte tätigen und sich dabei beraten lassen. „Unser Haus bietet bereits seit jeher qualitativ hochwertige und kundenorientierte Beratung an. Denn es ist elementarer Teil des genossenschaftlichen Geschäftsmodells, unsere Mitglieder zu fördern und unsere Kunden gut zu beraten“, erläutert Ulf Brothuhn, Vorstandsmitglied. Die Bremische Volksbank stelle sich daher den Neuregelungen bei der Anlageberatung und informiere ihre Kunden transparent über die ab 2010 geltenden Änderungen.
Neues Beratungsprotokoll
Ab Jahresbeginn 2010 erhält jeder Privatkunde, der von seiner Bank in Finanzinstrumenten beraten worden ist, nach Abschluss der Beratung ein schriftliches Protokoll. In diesem Beratungsprotokoll sind die wesentlichen Aspekte des Beratungsgesprächs zusammengefasst. Es enthält unter anderem Angaben zum Anlass der Anlageberatung, zur Dauer des Beratungsgesprächs sowie die Angaben des Kontoinhabers zu seinen Anlagezielen, seinen finanziellen Verhältnissen, seiner Risikobereitschaft, seinen Kenntnissen und Erfahrungen. Im Rahmen der jeweiligen Anlageberatung werden die wesentlichen Anliegen des Kontoinhabers festgehalten und im Falle mehrerer Anliegen gewichtet. Weiterhin gehören die von der Bank erteilten Informationen über die empfohlenen Finanzinstrumente und Wert-papierdienstleistungen zum Beratungsprotokoll. Außerdem werden die erteilten Empfehlungen und die für diese Empfehlungen genannten wesentlichen Gründe im Protokoll erfasst. Der Kunde erhält eine vom Anlageberater unterschriebene Ausfertigung des Protokolls.
Telefonische Beratung
Kritisch bewertet die Bremische Volksbank eG die gesetzlichen Neuregelungen zur telefonischen Beratung. „Wir hätten es unseren Kunden gerne weiterhin ermöglicht, unmittelbar nach der telefonischen Beratung eine Order bei uns aufzugeben. Das Gesetz schränkt sowohl für unsere Kunden als auch für unser Haus die Flexibilität und Verlässlichkeit der telefonischen Beratung ein. Wir werden daher zwar weiterhin telefonisch beraten, eine Ordererteilung wird aber ab 2010 grundsätzlich erst möglich sein, nachdem wir den Kunden das Beratungsprotokoll übersandt haben.“ erklärt Ulf Brothuhn. Zugleich betont er: „Selbstverständlich werden wir unser persönliches Beratungsangebot in unseren Haupt- und Geschäftsstellen im bisherigen Umfang aufrechterhalten.“
Bremen, 30.12.2009 - Ab Jahresbeginn 2010 gelten bei der Anlageberatung in Finanzinstrumenten neue gesetzliche Regelungen. Von Bedeutung sind die Neuerungen für Privatkunden, die beispielsweise Wertpapier- oder Termingeschäfte tätigen und sich dabei beraten lassen. „Unser Haus bietet bereits seit jeher qualitativ hochwertige und kundenorientierte Beratung an. Denn es ist elementarer Teil des genossenschaftlichen Geschäftsmodells, unsere Mitglieder zu fördern und unsere Kunden gut zu beraten“, erläutert Ulf Brothuhn, Vorstandsmitglied. Die Bremische Volksbank stelle sich daher den Neuregelungen bei der Anlageberatung und informiere ihre Kunden transparent über die ab 2010 geltenden Änderungen.
Neues Beratungsprotokoll
Ab Jahresbeginn 2010 erhält jeder Privatkunde, der von seiner Bank in Finanzinstrumenten beraten worden ist, nach Abschluss der Beratung ein schriftliches Protokoll. In diesem Beratungsprotokoll sind die wesentlichen Aspekte des Beratungsgesprächs zusammengefasst. Es enthält unter anderem Angaben zum Anlass der Anlageberatung, zur Dauer des Beratungsgesprächs sowie die Angaben des Kontoinhabers zu seinen Anlagezielen, seinen finanziellen Verhältnissen, seiner Risikobereitschaft, seinen Kenntnissen und Erfahrungen. Im Rahmen der jeweiligen Anlageberatung werden die wesentlichen Anliegen des Kontoinhabers festgehalten und im Falle mehrerer Anliegen gewichtet. Weiterhin gehören die von der Bank erteilten Informationen über die empfohlenen Finanzinstrumente und Wert-papierdienstleistungen zum Beratungsprotokoll. Außerdem werden die erteilten Empfehlungen und die für diese Empfehlungen genannten wesentlichen Gründe im Protokoll erfasst. Der Kunde erhält eine vom Anlageberater unterschriebene Ausfertigung des Protokolls.
Telefonische Beratung
Kritisch bewertet die Bremische Volksbank eG die gesetzlichen Neuregelungen zur telefonischen Beratung. „Wir hätten es unseren Kunden gerne weiterhin ermöglicht, unmittelbar nach der telefonischen Beratung eine Order bei uns aufzugeben. Das Gesetz schränkt sowohl für unsere Kunden als auch für unser Haus die Flexibilität und Verlässlichkeit der telefonischen Beratung ein. Wir werden daher zwar weiterhin telefonisch beraten, eine Ordererteilung wird aber ab 2010 grundsätzlich erst möglich sein, nachdem wir den Kunden das Beratungsprotokoll übersandt haben.“ erklärt Ulf Brothuhn. Zugleich betont er: „Selbstverständlich werden wir unser persönliches Beratungsangebot in unseren Haupt- und Geschäftsstellen im bisherigen Umfang aufrechterhalten.“
