
Neues Zahlungsverkehrsrecht
Seit 01.01.2010 gilt ein neues Zahlungsverkehrsrecht. Dieses sieht vor, dass Sie als Kontoinhaber mindestens einmal monatlich über die Höhe der angefallenen Zahlungsverkehrsentgelte informiert werden müssen, auch wenn ein abweichender Rechnungsabschluss zwischen Ihnen und uns als Bank vereinbart wurde.
Änderung bei der Buchung
Ab sofort werden Kontoführungsentgelte (wie zum Beispiel Buchungsposten) monatlich belastet. Sofern bei Ihrem Konto Entgelte im laufenden Monat angefallen sind, informieren wir Sie mittels Kontoauszug. Fallen keine Entgelte an, erhalten Sie auch keine Informationen.Der Rechnungsabschluss (das sind alle Zinsbuchungen) erfolgt weiterhin wie vereinbart, das heißt in der Regel quartalsweise.
Wenn Sie Fragen zu den Buchungsänderungen oder dem neuen Zahlungsverkehrsrecht haben, wenden Sie sich gerne an Ihren persönlichen Kundenberater.

