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Gedenkmünzen
Für besondere Anlässe oder Personen
Die Bundesrepublik Deutschland gibt jedes Jahr Münzen für Sammlerzwecke aus, sogenannte Sammler- und Gedenkmünzen, die an ein besonderes Ereignis oder eine bedeutende Persönlichkeit erinnern.
Sammler- und Gedenkmünzen sind mit Ausnahme der 2-Euro-Gedenkmünze nur in ihrem jeweiligen Ausgabeland gesetzliches Zahlungsmittel. Die 2-Euro-Gedenkmünzen sind hingegen in allen EU-Teilnehmerstaaten gesetzliches Zahlungsmittel. Die Gedenkmünzen höherer Nominale werden in der Regel nur gesammelt und befinden sich daher kaum im Umlauf.
Verkaufsstelle
Herausgeber der deutschen Münzen ist das Bundesministerium der Finanzen. Deutsche Sammlermünzen können Sie bei der Verkaufsstelle für Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland (VfS) in Weiden erwerben.