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Bremische Volksbank eG
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Familien-Förderung

Staatliche Unterstützung für Familien

Elterngeld, Kindergeld, Freibetrag: Familien werden vom Staat gefördert. Doch wer welche Leistungen erhält und unter welchen Voraussetzungen, ist vielen Vätern und Müttern gar nicht bekannt. Deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig zu informieren.

Anspruch

Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die
 
  • ihre Kinder nach der Geburt selbst erziehen und betreuen,
  • nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sind,
  • mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und
  • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben.
Das Elterngeld muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeld-Stelle beantragt werden.

Dauer

Eltern können ab der Geburt ihres Kindes bis zu 14 Monate lang Elterngeld erhalten. Diesen Zeitraum können sie frei untereinander aufteilen. Ein einzelnes Elternteil kann die Leistung für mindestens zwei und maximal zwölf Monate beziehen. Alleinerziehende können volle 14 Monate lang Elterngeld in Anspruch nehmen.

Höhe

Das Elterngeld beträgt bis zu 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes, ohne Mutterschutzfrist. Die Höhe beläuft sich auf mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro. Familien mit mehreren Kindern erhalten noch einen Geschwister-Bonus. Mehrlingsgeburten erhöhen das Elterngeld zusätzlich.