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Bremische Volksbank eG
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Bessere Angebote für Studenten

Studien-Gebühren

Kein Student zahlt gerne Studien-Gebühren. Dabei sollen die Einnahmen dazu beitragen, die Qualität der Lehre zu verbessern. In bestimmten Fällen können Studenten von den Gebühren befreit werden.

Von Bundesland zu Bundesland verschieden

Seit 2005 werden in Deutschland Studien-Gebühren erhoben. In mehreren Bundesländern zahlen Studenten für ihr Erststudium zurzeit bis zu 500 Euro pro Semester. Ob und in welcher Höhe sie zur Kasse gebeten werden, entscheidet letztendlich die Hochschule. Studien-Gebühren sind bei der Immatrikulation beziehungsweise bei der Rückmeldung zu überweisen.

Für bessere Studien-Bedingungen

Studien-Gebühren sollen sicherstellen, dass die Qualität der Hochschul-Ausbildung und die Studien-Bedingungen verbessert werden. Konkret heißt das für die einzelne Hochschule: eine bessere Betreuung durch zusätzliche Professoren, bessere Orientierungs-Angebote für Studien-Anfänger oder längere Öffnungszeiten der Bibliotheken.

Von den Gebühren befreit

Je nach Bundesland kann sich von den Gebühren befreien lassen, wer zum Beispiel
 
  • vom Studium beurlaubt ist,
  • ein Praxis- oder Auslands-Semester absolviert,
  • ein "Praktisches Jahr" nach der Approbations-Ordnung für Ärzte leistet,
  • in einem Studiengang eingeschrieben ist, der ausschließlich durch Drittmittel finanziert wird,
  • gerade seine Doktorarbeit schreibt,
  • mit Kindern studiert.