
Der Mittelstand profitiert
Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts
Durch die Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) wird vor allem der Mittelstand entlastet. Im Kern wird das Bilanzrecht des Handelsgesetzbuchs (HGB) beibehalten und gegenüber den internationalen Rechnungslegungs-Standards gestärkt.
Verpflichtend ab 2010
Die neuen Regelungen sind für die Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2010 verpflichtend. Einige Vorschriften, die auf EU-rechtlichen Vorgaben basieren, sind bereits für 2009 verpflichtend. Freiwillig können Unternehmen die neuen Bilanzierungs-Regeln als Gesamtheit bereits für den Jahresabschluss 2009 verwenden. Kleine und mittelgroße Unternehmen können Erleichterungen unter bestimmten Umständen noch rückwirkend für das Geschäftsjahr 2008 nutzen.Lassen Sie sich beraten. Sprechen Sie Ihren Steuerberater an oder wenden Sie sich an den Berater in Ihrer Bremische Volksbank eG.
